Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025

2025-01-17 IDOPRESS

Die Stadtverwaltung verzeichnet derzeit zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügbarkeit von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025. „Derzeit können wir noch keine Unterlagen verschicken“,erklärt Manuel Birle,Leiter des Ordnungsamts. „Denn aktuell stehen noch nicht einmal die Wahlvorschläge fest.“

Der Ablauf im Detail:

Die Wahlausschüsse entscheiden am 24. Januar 2025 – dem 30. Tag vor der Wahl – über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten. Nach dieser Entscheidung folgt eine dreitägige Beschwerdefrist. Falls Beschwerden eingereicht werden,ist die Entscheidung des Landeswahl- oder Bundeswahlausschusses abzuwarten,die spätestens am 30. Januar 2025 (24. Tag vor der Wahl) getroffen sein muss.

Der Druck der Stimmzettel beginnt erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge. Laut Informationen der Bundeswahlleitung sollen die Stimmzettel den Städten und Gemeinden in der Kalenderwoche 6 (3. bis 9. Februar 2025) zur Verfügung gestellt werden. „Sobald die Stimmzettel bei uns eintreffen,können wir mit der Versendung der Briefwahlunterlagen beginnen“,erklärt Manuel Birle weiter.

Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis,dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgestellt werden können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten,sich auf den bekannten Kanälen über den Start der Briefwahlausgabe zu informieren.

PM Stadtverwaltung Geislingen/Steige

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