Landwirtschaft: Erste Ergebnisse der Kulturarten aus Gemeinsamem Antrag 2025 bereitgestellt
2025-08-28 HaiPress
Das Land hat die Ergebnisse aus dem Flächenüberwachungssystem AMS für die Flächenkontrollen 2025 bereitgestellt. Antragsteller können noch bis 30. September 2025 Änderungen vornehmen.
Das Ministerium für Ernährung. Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat die ersten Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung der im Extern:Gemeinsamen Antrag(Öffnet in neuem Fenster) angegebenen Kulturarten im Extern:Flächeninformations und Online-Antrags-System (FIONA)(Öffnet in neuem Fenster) bereitgestellt. Die Ergebnisse können ab diesem Jahr in einer Tabelle eingesehen werden,die im Navigationsbereich unter „Feststellungen“ steht.
Korrekturen bis 30. September vornehmen
Antragstellerinnen und Antragsteller haben jetzt bis zum 30. September die Möglichkeit,aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls noch Korrekturen an den Angaben zur Fläche beziehungsweise an den Antragsgeometrien vorzunehmen. Damit die Änderungen gültig werden ist es unbedingt erforderlich,dass der Antrag in FIONA nach der Änderung erneut eingereicht wird.
Bestimmte Flächenkontrollen erfolgen auf Grundlage einer automatisierten Analyse von Sentinel-Satellitendatenbildreihen. Dies wird als „Flächenüberwachungssystem AMS“ bezeichnet. Es kommt bei allen Flächenmaßnahmen des Gemeinsamen Antrags mit Beteiligung von Finanzmitteln der Europäischen Union (EU) (Extern:Direktzahlungen(Öffnet in neuem Fenster) einschließlich Extern:Öko-Regelungen(Öffnet in neuem Fenster), Extern:Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)(Öffnet in neuem Fenster), Extern:Förderprogramm für Agrarumwelt,Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)(Öffnet in neuem Fenster), Extern:Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Teil A(Öffnet in neuem Fenster), Extern:Umweltzulage Wald (UZW)(Öffnet in neuem Fenster)) sowie für die Extern:Steillagenförderung Grünland (SLG)(Öffnet in neuem Fenster) zum Einsatz.
Das Flächenmonitoringsystem überprüft für jeden Teilschlag anhand der Satellitendatenauswertung,ob der in FIONA im Antrag angegebene Nutzcode oder die angegebene Bewirtschaftung mit der tatsächlichen Bewirtschaftung des Teilschlages übereinstimmt und ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden. Wenn die Antragsangaben durch die Satellitenauswertung nicht bestätigt werden konnten,wird dies den Antragstellerinnen und Antragstellern in FIONA in der Tabelle „Feststellungen“ angezeigt. Zu beachten ist,dass das jetzt angezeigte Ergebnis auf Grundlage der Antragsgeometrien mit Stand 15. Mai 2025 ermittelt wurde. Alle nach dem 15. Mai geänderten Antragsgeometrien werden in einer späteren Satellitendatenauswertung erneut ausgewertet und das Ergebnis wiederum in FIONA zur Verfügung gestellt.
Tabelle „Feststellungen“ und Korrektur der Angaben
In FIONA erfolgt der Aufruf der Tabelle „Feststellungen“ über den Navigationsbaum. Bei den aufgelisteten Teilschlägen zeigt das rote Kreuz in der Spalte „Feststellungsstatus“,dass die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten. Mit einem Doppelklick auf den entsprechenden Teilschlag in der Tabelle gelangt man direkt in das FIONA-GIS. Dort können Anpassungen an der Teilschlaggeometrie vorgenommen werden. Der Nutzcode und andere Antragsangaben zum Teilschlag werden im FIONA Flächenverzeichnis geändert.
Ausführliche Informationen können dem Merkblatt Extern:„Hinweise zum Flächenmonitoring“ (PDF)(Öffnet in neuem Fenster) auf der FIONA-Homepage unter Extern:„Anleitungen und Handbücher“(Öffnet in neuem Fenster) entnommen werden.
Fotoaufträge zum Nachweis der angebauten Kultur
Zusätzlich zur Anzeige der Teilschläge mit einer Beanstandung in FIONA wurden für bestimmte Teilschläge Aufträge zur Einreichung von Fotonachweisen erstellt.
Diese müssen in der Extern:App „profil (bw)“(Öffnet in neuem Fenster) bearbeitet werden. Die unteren Landwirtschaftsbehörden haben dazu die betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller über das Antragsteller-Postfach informiert. Eine Beantwortung des Fotoauftrags ist nicht erforderlich,wenn der im Antrag angegebene Nutzcode in FIONA korrigiert werden kann,weil auf dem Teilschlag tatsächlich eine andere Kultur angebaut wurde. Zur Verwendung der App „profil (bw)“ sind im Infodienst eine Extern:Kurzanleitung (PDF)(Öffnet in neuem Fenster),ein Extern:ausführliches Handbuch (PDF)(Öffnet in neuem Fenster) und weitere Informationen eingestellt.
Sonstige Fehler und Hinweise in FIONA
In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden,ob weitere Fehler und Hinweise für den Antrag in FIONA vorhanden sind. Diese sind im Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ einsehbar und werden dort als Fehler- oder Hinweismeldungen ausgegeben. Die Korrektur ist weiter bis zum 30. September 2025 möglich. Dazu hat das Ministerium unter das Extern:Informationsblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2025“ (PDF)(Öffnet in neuem Fenster) bereitgestellt.
Weitere Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung und den Vor-Ort-Kontrollen
In den nächsten Monaten werden in FIONA weitere Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung zur Einhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Bewirtschaftung) auf Grünland,der Einhaltung der Mindesttätigkeit auf aus der Erzeugung genommenen Flächen,sowie zur Einhaltung des Umbruchtermins 1. September bei der Öko-Regelung ÖR1a „Nichtproduktive Flächen auf Ackerland“ und der FAKT II Maßnahme E13.2 „Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide“ eingestellt.
Zusätzlich werden in den kommenden Wochen Beanstandungen aus der physischen Vor-Ort-Kontrolle von Flächen in FIONA eingestellt. Die Mitteilung der Beanstandung erfolgt über die Anzeige in FIONA und ersetzt die Zusendung eines Prüfberichts.
Im Gegensatz zu den Ergebnissen aus dem Flächenmonitoring können die Antragsangaben nach Mitteilung einer Beanstandung aus der Vor-Ort-Kontrolle nicht mehr geändert werden.
Landwirtschaft
PM Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz