Bild vergrößern

Shein-Pop-up-Store in London (im September)

Foto: Isabel Infantes / REUTERS

Billigstversender aus Asien geraten immer wieder wegen ihrer Qualitätsstandards in die Kritik. Im Fall der Firma Shein geht es aktuell allerdings weniger um die Qualität als um moralische und vielleicht sogar rechtliche Fragen. Wegen des Verkaufs von kinderähnlichen Sexpuppen auf der Online-Verkaufsplattform hat die französische Anti-Betrugsbehörde die Justiz eingeschaltet.

Auf der Plattform seien Sexpuppen mit »kindlichem Aussehen« angeboten worden,erklärte die Behörde am Samstag. Zudem seien die Puppen auf eine Art beschrieben worden,dass »an dem pädopornografischen Charakter kaum zu zweifeln« sei. Sie habe den Vorfall der Justiz gemeldet,erklärte die Antibetrugsbehörde.

Das Unternehmen teilte am Samstag mit,die Puppen seien »umgehend« von der Plattform entfernt worden. Es werde untersucht,wie die Anzeigen,die auf die Verkaufsplattform gelangen,die Anbieter und die unternehmensinternen Kontrollen umgehen konnten. Zudem solle dafür gesorgt werden,dass nicht ähnliche Produkte von anderen Verkäufern angeboten werden könnten.

Ein von der Zeitung »Le Parisien« veröffentlichter Screenshot

zeigt eine Sexpuppe mit dem Körperbau und dem Gesicht eines kleinen Mädchens und Teddy im Arm,flankiert von einer Produktbeschreibung mit klar sexuellem Unterton. Es sei nicht auszuschließen,dass Kinder auf der Suche nach einer Puppe auf Shein mit ein paar Klicks zu dem Sexpuppen-Angebot weitergeleitet würden,sagte Antibetrugsbehörden-Chefin Alice Vilcot-Dutarte der Zeitung.

Immer wieder gibt es Ärger in Frankreich

Die französischen Behörden hatten gegen die in China gegründete Onlineplattform in diesem Jahr bereits drei Strafen im Umfang von insgesamt 191 Millionen Euro verhängt – wegen Verstößen gegen Vorschriften für Onlinecookies,irreführender Werbung sowie nicht deklarierten Mikroplastiks in seinen Produkten.

data-area="text" data-pos="12">

Auch die EU ermittelt gegen Shein wegen möglicher Verstöße gegen EU-Gesetze zum Verbraucherschutz und die Regeln für Onlineplattformen.

Vor wenigen Tagen waren Shein und der Konkurrent Temu auch in Deutschland in die Schlagzeilen geraten (mehr dazu lesen Sie hier). Die Stiftung Warentest hatte bei zahlreichen Produkten giftige Schwermetalle und andere Verstöße gegen EU-Standards festgestellt. So überschritten zum Beispiel die Cadmiumkonzentrationen von Verschlüssen zweier Halsketten von Shein den zulässigen Grenzwert um das 8500-Fache. Cadmium ist als krebserregend eingestuft und kann Knochen- und Nierenschäden verursachen.

jok/AFP

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde aus anderen Medien reproduziert. Der Zweck des Nachdrucks besteht darin, mehr Informationen zu vermitteln. Dies bedeutet nicht, dass diese Website ihren Ansichten zustimmt und für ihre Authentizität verantwortlich ist und keine rechtliche Verantwortung trägt. Alle Ressourcen auf dieser Website werden im Internet gesammelt. Der Zweck des Teilens dient nur dem Lernen und Nachschlagen aller. Wenn eine Verletzung des Urheberrechts oder des geistigen Eigentums vorliegt, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht.
©Urheberrechte2009-2020Europäische exklusive Nachrichtenagentur      Kontaktieren Sie Uns   SiteMap