Besonders in Ostdeutschland Bundesländer tragen wenig zur ÖPNV-Finanzierung bei
2025-11-21 https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/oepnv-bundeslaender-tragen-wenig-zur-nahverkehr-finanzierung-bei-a-cc9953af-1c86-4429-afce-ea67dfda6e0d HaiPress

Bild vergrößern
Straßenbahn im sächsischen Görlitz
Foto: Jürgen Ritter / IMAGO
Trotz einer leichten Steigerung tragen die Länder deutlich weniger zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei als der Bund. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Bundesverkehrsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages,der dem SPIEGEL vorliegt. Demnach kamen die Länder im Jahr 2023 auf einen Anteil von 30,5 Prozent – ein Jahr zuvor hatte er 30,1 Prozent betragen.
Zwischen den Ländern gab es dabei erhebliche Unterschiede. Die Stadtstaaten Berlin (65,3 Prozent) und Hamburg (59,3 Prozent) finanzierten den größten Teil der ÖPNV-Ausgaben selbst. Baden-Württemberg (31,3),Hessen (33,7),Rheinland-Pfalz (30,4) und das Saarland (32,2) kamen jeweils auf rund ein Drittel.
Insgesamt fünf Bundesländer erreichten hingegen nicht einmal ein Fünftel der Ausgaben – darunter waren fast alle ostdeutschen Flächenstaaten: Mecklenburg-Vorpommern (17,1),Niedersachsen (13,6),Sachsen (19,9),Sachsen-Anhalt (12,4) und Thüringen (16,0). Diese Länder will das Verkehrsministerium dem Bericht zufolge »zeitnah« um weitere Informationen bitten.
data-area="text" data-pos="11">
»Die Schere zwischen Ländern,die mehr und bessere Nahverkehrsangebote anbieten,und denen,die das Thema finanziell vernachlässigen,ist weiter aufgegangen«,sagt die Haushaltspolitikerin Paula Piechotta (Grüne). »Dabei ist Erreichbarkeit ein wirksames Rezept gegen das Gefühl,vom Rest des Landes abgehängt zu sein.«
Der Bericht relativiert allerdings die Angaben zur Verteilung der Anteile als »allein nicht aussagekräftig«. So berücksichtigen diese nicht Mittel der Kommunen für den ÖPNV,weil es den Ländern nicht möglich gewesen sei,dazu Angaben zu machen. Lobend erwähnt wird,dass die Länder »aktiv an der Erstellung des Berichts mitgewirkt haben,auch wenn hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht«.
