Kritik an Biberverordnung – BUND: Entwurf ist unkonkret und nicht vereinbar mit Bundes- und EU-Recht
2025-11-26 HaiPress
Anlässlich der Diskussion des Entwurfs der Landesregierung für eine Biberverordnung im Landwirtschaftsausschuss kommentiert Martin Bachhofer,Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg:
„Der BUND lehnt die geplante Verordnung grundsätzlich ab. Denn wir glauben nicht,dass diese Verordnung auf dem Boden des Bundesnaturschutzgesetztes und der europäischen FFH-Richtlinie steht. Die Verordnung ist darüber hinaus unkonkret: Hier ist von ernsten Schäden die Rede,ohne zu definieren,was damit gemeint ist. Die Möglichkeit zum Abschuss von Bibern gibt es bereits jetzt schon. Eine generelle Bejagung löst die Konflikte langfristig nicht. Das ist eine Illusion. Wie es funktioniert,zeigt das erfolgreiche Bibermanagement mit engagierten und fachkundigen Biber-Berater*innen im ganzen Land. Dort werden die Probleme nachhaltig gelöst.“
Hintergrund: Seit Beginn des neuen Jahrtausends kehrt der Biber schrittweise wieder nach Baden-Württemberg zurück. Etwa 11.500 Biber gibt es wieder in Baden-Württemberg,mittlerweile fast flächendeckend. Die Nager breiteten sich von Bayern kommend entlang der Donau zwischen Sigmaringen und Ulm und ihren Nebenflüssen sowie aus der Schweiz und Frankreich kommend vom Hochrhein und seinen Nebenflüssen aus. Der BUND begrüßt die Rückkehr des Bibers,denn die Tiere helfen bei Hochwasserschutz,Klimaschutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Land.
Mehr Informationen:
BUND zum Biber in Baden-Württemberg
Tötung ist keine nachhaltige Lösung bei Konflikten mit Bibern im Land
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),Landesverband Baden-Württemberg e.V
