Hygienemängel bei Lebensmitteln aus Verteilerstationen – Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften oft lückenhaft

2025-11-26 HaiPress

Auch wer Lebensmittel unentgeltlich in Verkehr bringt,muss dafür sorgen,dass von ihnen keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Das gilt auch für die Abgabe über so genannte Verteilerstationen. Eine Untersuchung von 503 Verteilerstationen aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis,dass lebensmittelrechtliche Vorschriften nicht immer eingehalten werden.

Für 204 Verteilerstationen (40,6 %) war keine verantwortliche Person bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde gemeldet oder die gemeldete Person hatte nicht an der erforderlichen Schulung beziehungsweise Belehrung teilgenommen. In 181 Verteilerstationen (36,0 %) stellten die Kontrolleure hygienische Mängel fest. Die Vorgaben für nicht vorverpackte Lebensmittel wurden in 93 Stationen (18,5 %) nicht eingehalten. In 75 Stationen (14,9 %) lagen Mängel bezüglich des Umgangs mit kühlpflichtigen und leicht verderblichen Lebensmitteln vor und in 38 Stationen (7,6 %) war der allgemeine Umgang mit den Lebensmitteln auffällig.

„Die Ergebnisse zeigen,wie wichtig es ist,dass auch dort,wo aus Gründen der Wohltätigkeit und Nachhaltigkeit der Zugang zu Lebensmitteln bewusst leicht gemacht wird,die Sicherheit der Produkte gewahrt sein muss“,bilanziert der Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz,Markus Tielke. „Wir begrüßen das Engagement von Menschen,die durch ihre ehrenamtliche Arbeit dazu beitragen,Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Mit den Ergebnissen unserer Betriebskontrollen können wir das Verantwortungsbewusstsein bei den Beteiligten dafür steigern,die Kenntnisse der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ständig aktuell zu halten und bei ihrer Arbeit anzuwenden.“

Bei den Verteilerstationen handelt es sich in der Regel um frei zugängliche Orte im öffentlichen Raum,zum Beispiel Regale oder Kühlschränke,die in Cafés,Gemeinschaftszentren oder draußen aufgestellt werden. Bei solchen Verteilerstationen wurden von Januar bis Oktober 2024 in 14 Bundesländern 503 Betriebskontrollen durchgeführt.

Für die richtige Anwendung und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei der Weitergabe von Lebensmitteln stellen Bund,Länder und Verbraucherschutzorganisationen Leitfäden zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Bericht zum Bundesweiten Überwachungsplan 2024: Überprüfung verschiedener Verteilerstationen von „geretteten“ Lebensmitteln auf die Einhaltung (hygiene-) rechtlicher Vorgaben

[b]Leitfäden[/b] (Auswahl)

BMLEH: Lebensmittel spenden. Ein Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln,Januar 2024: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/lebensmittel-spenden.pdf

Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Lebensmittel retten – aber sicher! Leitfaden mit Hinweisen zur Umverteilung und Weitergabe von Lebensmitteln: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Essen_und_Trinken/2024_Leitfaden_Lebensmittelretter.pdf

Verbraucherzentrale Berlin: Leitfaden für die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen,6. Juni 2023: https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/sites/default/files/2023-06/leitfaden-verteilstationen_0.pdf

Hintergrund

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sowie des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ist jede Person,die Lebensmittel – auch unentgeltlich – in Verkehr bringt,für deren Sicherheit verantwortlich. Dies betrifft unter anderem die Einhaltung von Hygienestandards,die Vermeidung von Kontaminationen sowie die korrekte Lagerung und Kühlung temperaturempfindlicher Produkte. Der Inverkehrbringer beziehungsweise die Person,die für die jeweilige Verteilerstation zur Weitergabe von Lebensmitteln verantwortlich ist,muss bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde gemeldet sein. Außerdem muss nachgewiesen werden,dass die erforderliche Hygieneschulung erfolgt ist und die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz durchgeführt wurde.

In dem Programm wurden Verteilerstationen,über die Lebensmittel unentgeltlich weitergegeben werden,mit dem Ziel untersucht,in welchem Umfang die rechtlichen und hygienischen Anforderungen eingehalten werden. Ausgabestellen von Tafeln und anderen karitativen Organisationen waren nicht Bestandteil der Untersuchung.

Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft,Ernährung und Heimat (BMLEH). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund,den Bundesländern und der Europäischen Union.

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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